Neue Regelungen zum Sport- und Trainingsbetrieb ab 2. November 2020
Im Corona-Lockdown gibt es auch eingeschränkte Regeln für den Sport in NRW. Was ist noch erlaubt, was ist verboten? Ein Überblick zur Lage.
Individueller Sport - unter anderem Joggen - alleine, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen ist erlaubt. Gemeinschaftsräume einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist nicht erlaubt.
hier ein Link zur aktuellen Corona-Schutzverordnung vom 11.01.2020
Kostenlose Schnuppermitgliedschaft für Erstklässler/innen
Die Stadt Dinslaken und der Stadtsportverband Dinslaken informieren derzeit die Kinder sowie deren Eltern in den Schulen. Sie erzhalten dazu eine Infobroschüre. Nähere Informationen bei der Stadt Dinslaken: